Rechtliches
Tippgeber-Bedingungen
Stand: 11. September 2026
Entwurf für den Produktstart. Vor dem Live-Betrieb rechtlich prüfen und unterzeichnen lassen.
1. Gegenstand
Fairmittler vermittelt Tipps über mögliche Immobilienverkäufe an regionale Makler. Sie als Tippgeber erhalten bei erfolgreichem, notariell beurkundetem Verkauf 1,5 % des Verkaufspreises, sofern die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Voraussetzungen für eine Prämie
- Der Eigentümer ist mit der Weitergabe seiner Kontaktdaten einverstanden.
- Der Tipp ist neu und führt nachweislich zur Vermittlung durch Fairmittler bzw. einen Partner.
- Es besteht kein bereits beauftragtes Maklermandat, das eine Provision ausschließt.
- Der Verkauf wird notariell beurkundet und die Maklerprovision ist vollständig bezahlt.
3. Keine Garantie
Die im Formular gezeigte Marktwert- und Prämienschätzung ist unverbindlich. Die endgültige Prämie richtet sich ausschließlich nach dem notariellen Verkaufspreis.
4. Pflichten des Tippgebers
Angaben müssen wahrheitsgemäß sein. Sie versichern, dass der Eigentümer der Datenweitergabe zugestimmt hat. Fairmittler darf unrichtige oder missbräuchliche Tipps ablehnen.
5. Auszahlung und Steuern
Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss. Für die steuerliche Behandlung sind Sie selbst verantwortlich. Für Privatpersonen können Bagatellgrenzen nach § 22 Nr. 3 EStG gelten.
6. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Fairmittler.